Antrag auf Aufnahme in der Oberstufe zum Schuljahr 2012/13 des GSG
Für Gymnasiastinnen und Gymnasiasten
Versetzung in die Einführungsphase, d.h.
- am Ende der 9. Klasse (G8) bzw. der 10. Klasse (G9) in jedem Fach mindestens ausreichende Leistung oder
- Ausgleich jeder Hauptfach-Fünf durch mindestens eine Hauptfach-Zwei oder zwei Hauptfach-Dreier oder
- Ausgleich jeder Nebenfach-Fünf durch mindestens eine Nebenfach-Zwei oder zwei Nebenfach-Dreier.
Nicht zugelassen ist, wer
- in drei oder mehr Fächern eine Fünf erreicht hat oder
- in mindestens einem Fach eine sechs erreicht hat.
Für Realschülerinnen und Realschüler
- Eignungsempfehlung durch die Klassenkonferenz am Ende der Stufe 10 und
- Realschulabschluss mit einem Durchschnitt von besser als 3,0 in Deutsch, Mathematik, der ersten Fremdsprache und einer Naturwissenschaft
und
- Durchschnittsnote in den übrigen Fächern ebenfalls besser als 3,0.
Voraussetzung für die Aufnahme am GSG
ist das Erlernen einer zweiten Fremdsprache (Französisch oder Latein) durchgängig mindestens ab der 7. Klasse.