Zur Qualifikationsphase wird auf der Grundlage der Leistungen in E2 zugelassen,
- wer am Ende der Einführungsphase in jedem verbindlichen Fach mindestens fünf Punkte erreicht hat,
- wer jedes verbindliche Fach, in dem weniger als fünf Punkte erreicht wurden, durch mindestens zehn Punkte in einem anderen verbindlichen Fach oder mindestens jeweils sieben Punkte in zwei anderen verbindlichen Fächern ausgleichen kann.
- Für die Kernfächer Deutsch, Mathematik und zwei verpflichtende Fremdsprachen kann der Ausgleich nur durch ein anderes Kernfach oder durch zwei andere Kernfächer erfolgen.
Wenn in der Einführungsphase auch die dritte Fremdsprache aus der Mittelstufe weiter belegt wurde, werden bei der Zulassung die beiden besten Fremdsprachen gewertet.
Zur Qualifikationsphase (Stufe 11) wird nicht zugelassen, wer
- in zwei der verbindlichen Fächer Deutsch, Mathematik und den beiden verpflichtenden Fremdsprachen weniger als fünf Punkte erreicht hat,
- in drei oder mehr verbindlichen Fächern weniger als fünf Punkte erreicht hat,
oder
- in einem verbindlichen Fach null Punkte erreicht hat.
Eine Schülerin/ein Schüler, die/der die genannten Zulassungsbestimmungen nicht erfüllt, kann von der Zulassungskonferenz im begründeten Fall, vor allem aus Gründen, die nicht im mangelndem Leistungsvermögen oder Leistungswillen zu suchen sind, zugelassen werden, wenn eine erfolgreiche Mitarbeit in der Qualifikationsphase erwartet werden kann.
Dieser Zulassungsbeschluss bedarf bei der Zulassungskonferenz einer Zweidrittelmehrheit.