Das Land Hessen gewährt den Schülerinnen und Schülern an öffentlichen Schulen Lehrmittelfreiheit, d.h. die Familien müssen die Fachbücher nicht selbst bezahlen. Bücher können für einen bestimmten Zeitraum ausgeliehen werden, sind allerdings pfleglich zu behandeln. Andernfalls müssen entweder die Eltern oder der volljährige Jugendliche für den Schaden aufkommen.
Die Öffnungszeiten für die LMF: