Termine für die Schulkonferenz im Schuljahr 2011/12
Di: 01. November 2011, 17:00 Uhr
Mi: 15. Februar 2012, 17:00 Uhr
Di: 29. Mai 2012, 17:00 Uhr
§§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes
Hessens Schulen haben besondere Rechte für eigene Entscheidungen. Zusätzlich zu Gesamtkonferenz, Schulelternbeirat und Schülervertretung ist die Schulkonferenz nach §§ 128 bis 132 des Hessischen Schulgesetzes ein weiteres Entscheidungsgremium. Sie bietet die Chance der Zusammenarbeit von Lehrerinnen und Lehrern, Schülerinnen und Schülern und deren Eltern an einem Tisch und eröffnet die Möglichkeit, über Gruppeninteressen hinaus gemeinsam Schule zu machen.
Die Schulkonferenz berät und entscheidet nach § 129 des Hessischen Schulgesetzes z.B. über:
- das Schulprogramm,
- Grundsätze für Umfang und Verteilung der Hausaufgaben und Klassenarbeiten,
- Mitarbeit von Eltern und anderen Personen im Unterricht und bei Schulveranstaltungen,
- die Einrichtung oder Ersetzung einer Förderstufe,
- die Stellung eines Antrags auf Durchführung eines Schulversuchs oder der Umwandlung einer Schule in eine Versuchsschule und zur Erprobung eines Modells erweiterter Selbstständigkeit,
- Grundsätze für die Einrichtung und den Umfang freiwilliger Unterrichts- und Betreuungsangebote,
- Öffnung der Schule nach außen,
- den schuleigenen Haushalt.
Die Schulkonferenz wird gewählt, indem jede Gruppe ihre Vertreterinnen und Vertreter für sich wählt, also
- die Gesamtkonferenz aus ihrer Mitte die Lehrerinnen und Lehrer,
- der Schulelternbeirat aus der Mitte aller Eltern,
- der Schülerrat aus dem Kreise aller Schülerinnen und Schüler.
Die Mitglieder der Schulkonferenz werden für zwei Jahre gewählt. Die Schulleiterin oder der Schulleiter gibt ein Wahlausschreiben spätestens zwei Monate nach Schuljahresbeginn heraus. Die Wahlen finden spätestens vier Wochen danach statt.
Die Schulkonferenz tritt mindestens einmal im Schulhalbjahr zusammen. Auf Antrag von einem Viertel der Mitglieder oder einer Personengruppe ist die Schulkonferenz unverzüglich einzuberufen.