Spenden
Ihre Spende hilft uns, unserem Vereinszweck gemäß, die Arbeit des Graf-Stauffenberg-Gymnasiums aktiv zu unterstützen und Projekte und Anschaffungen zu fördern, die ohne diese Zuwendungen nicht möglich wären.
Der Förderverein Graf-Stauffenberg-Gymnasium Flörsheim e.V. ist nach dem letzten Freistellungsbescheid des Finanzamtes Hofheim vom 30.04.2021 für die Jahre 2018-2020 unter der Steuernummer 46 250 70303 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG von der Körperschaftssteuer und nach § 3 Nr. 6 GewStG von der Gewerbesteuer befreit, weil er ausschließlich und unmittelbar steuerbegünstigten gemeinnützigen Zwecken im Sinne der §§ 51 ff. AO dient.
Der Verein fördert gemäß Freistellungsbescheid folgende gemeinnützige Zwecke: Förderung der Erziehung.
Der Förderverein ist berechtigt für Spenden und Mitgliedsbeiträge, die ihm zur Verwendung für diesen Zweck zugewendet werden, Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck (§ 50 Abs. 1 EStDV) auszustellen.
Bitte spenden Sie auf das folgende Konto:
Empfänger: Förderverein Graf-Stauffenberg-Gymnasium Flörsheim e.V.
IBAN: DE23 5105 0015 0208 0080 13
BIC: NASSDE55XXX
Bank: Nassauische Sparkasse Flörsheim
Vereinfachter Zuwendungsnachweis nach § 50 Abs. 2 Nr. 2b EStDV bei Spenden bis 300 €
Bei Zuwendungen bis 300 € genügt als Nachweis die Buchungsbestätigung des Kreditinstituts, etwa in Form eines Kontoauszuges, und der Ausdruck dieser Internetseite. Die Buchungsbestätigung muss folgendes enthalten: – Name und Kontonummer des Spenders und des Fördervereins – den Betrag (max. 300 €) – den Buchungstag – und die Angabe, ob es sich um eine Spende oder Mitgliedsbeitrag handelt. Nur für darüber hinausgehende Zuwendungen ist als Nachweis eine vom Verein ausgestellte Zuwendungsbestätigung nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck erforderlich. Diese stellen wir bei Bedarf gerne aus.
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